Sek eins Höfe
Schule Leutschen
Rebhaldenstrasse 15
8807 Freienbach
T +41 55 415 75 10
School Headmaster
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Fabienne Stirnemann
Telefon +41 55 415 75 07 |
Head of School Administration
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Esther Ebnöther
Telefon +41 55 415 75 00 |
School Administration
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Karin Bodmer
Telefon +41 55 415 75 09 |
Library (opening hours)
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Bibliothek
Telefon +41 55 415 75 05 |
Klassenlehrpersonen
Fachlehrpersonen
Lehrpersonen Religionsunterricht
Unterrichtsrektorat:
Röm.-kath. Kirchgemeinde Freienbach
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www.kirchgemeindefreienbach.ch
Sekretariat:
Evang.-ref. Kirchgemeinde Höfe
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www.ref-kirche-hoefe.ch
Schülerparlament
Das Schülerparlament Leutschen, das durch einen Abgeordneten und einen Stellvertreter jeder Klasse vertreten wird, tagt alle 3 Wochen, falls nötig auch häufiger. Geleitet wird das Parlament von zwei Präsidenten der Schülerschaft und zwei Lehrpersonen. Das Schulparlament wird jedes Jahr neu gewählt. Es ist möglich, sich wieder wählen zu lassen. Alle Mitglieder im Schulparlament sind gleichberechtigt. Es gilt das demokratische Grundprinzip des Mehrheitsentscheides.
Ziele
Das Schulparlament setzt sich für eine harmonische Schulgemeinschaft ein und gestaltet an einer Schule mit, in der sich alle wohl fühlen. Schülerinnen und Schüler
Pflichten
Die Mitglieder
Auszeichnung
Als Anerkennung für die aktive Mitarbeit im Schulparlament erhalten die Mitarbeitenden ein Diplom, welches sie im Talentportfolio als Nachweis nutzen können.
Elternrat
Danke für Ihren Besuch auf der Elternratsseite. Wir freuen uns, Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit geben zu können und bemühen uns, Sie mit aktuellen Daten zu bedienen.
Wir freuen uns auch über Anregungen, Inputs und besonders über eine aktive Mitarbeit, die jederzeit möglich ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, herzlichen Dank!
Sandra Bruppacher, Marco Ciccardini, Sandra Grämiger, Sandro Jacoviello, Mario Kessler, Michèle Krättli, Ladina Gross
Vertretung der Schule
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Fabienne Stirnemann, Schulleiterin
Weshalb ein Elternrat
Die Ziele der Elternmitwirkung
Möglichkeiten der Elternpartizipation:
Das Schulgesetz
§ 44 Zusammenarbeit und Information
Schulbehörden, Schulleitung, Lehrpersonen, Fachpersonen und Erziehungsberechtigte arbeiten im Rahmen ihrer Verantworlichkeiten in Erziehung und Bildung zusammen.
Die Erziehungsberechtigten werden regelmässig in geeigneter Weise über wichtige Schulangelegenheiten und über das Verhalten und die Leistungen ihres Kindes informiert.
§ 45 Mitwirkung
Die Erziehungsberechtigten können sich an der Gestaltung der Schule und des schulischen Umfeldes beteiligen. Art und Umfang der Mitwirkung legt das Organisationsstatut fest.
Elternmitwirkung braucht klare Spielregeln
- Klar getrennte Zuständigkeiten:
- Keine Mitbestimmung bei:
Statuten
Die Grundlagen für die Arbeit des Elternrates bildet das Schulgesetz des Kantons Schwyz vom 1. Februar 2007, insbesondere § 44 und § 45.
Elternmitwirkung braucht klare Spielregeln:
Richtlinien Elternrat
Leitsatz
Der Elternrat ist ein Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Schulhauskultur.
Aktuelle Themen