
Bilinguale Sekundarschule
Seit dem Schuljahr 2021/22 führt die Sek eins Höfe die Idee des bilingualen Unterrichts in einem neuen Konzept weiter. Damit schliesst sie an die Erfolgsgeschichte der Sekpro an. Die bilingualen Klassen werden an den Schulen Riedmatt und Weid geführt.
Die bilinguale Sek bietet, wie auch die «normale» Sek, eine umfassende Vorbereitung im Hinblick auf den Übertritt an Berufslehren (mit BMS), an das Gymnasium (mit bilingualer Matura möglich) und an weiterführende Schulen (beispielsweise FMS, HMS) an. Spezifische Vertiefungsangebote im sprachlichen und im mathematisch-technischen Bereich stehen allen leistungsstarken und -motivierten Sekundarschülerinnen und Schülern offen.
Die Führung von bilingualen Klassen beruht auf den gesetzlichen Grundlagen im Kanton Schwyz.
Zielgruppe der bilingualen Sek
Schülerinnen und Schüler, die mit Motivation und der Bereitschaft mehr zu leisten von der Primarschule an die öffentliche Sekundarschule im Bezirk Höfe wechseln, stellen die Zielgruppe der bilingualen Sek dar. Sie zeichnen sich durch altersgemäss gut entwickelte Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstvertrauen, Leistungsfreude, Motivation und Interesse aus.
Lehrplan und Curriculum
Die Unterrichtsinhalte basieren auf dem Lehrplan 21 des Kantons Schwyz. Aufgrund der teilweise in Englisch unterrichteten Fächer erwerben die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Sprachkompetenzen.
Der Lehrplan 21, die Flexiblisierung der Lektionentafel und das pädagogische Konzept «Ich bi parat!» ermöglichen eine individuelle Förderung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Sek eins Höfe nutzt für die bilinguale Sek wie auch für die anderen Sek- und Realklassen den Spielraum, den die flexibilisierte Lektionentafel bietet.
Bilingual unterrichtete Fächer
Die Fächer Mathematik, RZG (Räume, Zeiten, Gesellschaften) und Natur und Technik werden hauptsächlich in Englisch unterrichtet. Weitere Fächer, wie z. B. Musik, Sport, bildnerisches Gestalten oder ein Wahlfach in Englisch, können ebenso teilweise in Englisch unterrichtet werden.
Aufnahme und Empfehlungen
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind im Rahmen des ordentlichen Übertrittsverfahrens in der 6. Primarklasse für die bilinguale Sek an. Grundsätzlich können sich alle Kinder, welche die Einteilung in die Sekundarschule erhalten haben, für die bilinguale Sek anmelden.
Für die Schülerinnen und Schüler der bilingualen Sek erfordert der Umstand, dass sie Lernstoff in diversen Fächern auf Deutsch und auf Englisch verstehen und anwenden können müssen, ein hohes Mass an Leistungsfähigkeit und -bereitschaft.
Für ein erfolgreiches Bestreiten der bilingualen Sek gelten folgende Empfehlungen:
- Schülerinnen und Schüler mit Motivation und der Bereitschaft mehr zu leisten
- Promotionsschnitt (alle Promotionsfächer) in der 5. und 6. Primarklasse: mindestens 5.3
- Mindestens 5.0 in Englisch und Französisch
- Stabiles und zuverlässiges Lern-/Arbeitsverhalten und Sozialverhalten
- Anmeldeformular bilinguale Sek
Schulorts- und Klassenzuteilung
Für alle Schülerinnen und Schüler gelten die Richtlinien Schulorts- und Klassenzuteilung der Sek eins Höfe:
- Möglichst ausgewogene Klassengrössen an allen Schulstandorten
- Geographische Distanz zum Schulhaus
- Sollte eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Wohnort eingeschult werden können, dann soll mindestens eine Schülerin oder ein Schüler aus dem gleichen Quartier gleich eingeteilt werden (auf Quartierzugehörigkeit achten)
- Begründete Empfehlung der Abteilung für Schulpsychologie (ASP) oder Triaplus (Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz)
- Vorgängig eingereichte Elterngesuche werden nicht bevorzugt behandelt
Promotion
Die Promotion richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. Die Steignorm in die nächsthöhere Klasse beträgt 4.0.
Schüler/innen, welche die Steignorm nicht erfüllen, repetieren das Jahr (in der bilingualen Sek oder einer anderen Sek-Klasse) oder wechseln in eine 2. Realklasse.
Durchlässigkeit
Die Durchlässigkeit aus den bzw. in die Norm-Sek-Klassen ist gemäss kantonalen Vorgaben gewährleistet.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern während der Sekundarstufe I ist zu folgenden Terminen möglich:
- Ende 1. Semester des 1. Schuljahres
- Ende 2. Schuljahr
Rechtsmittel
Der Übertritt in die Sekundarstufe I erfolgt auf der Grundlage einer erweiterten Beurteilung in der Primarschule. Bei Uneinigkeit über die Zuteilung (Sekundarschule oder Realschule) entscheiden nach Anhörung aller Beteiligten auf Antrag der Primarschulleitung:
Schulrat der Gemeinde
Regierungsrat des Kantons Schwyz
Bei einer allfälligen Umstufung nach dem 1. Semester der 1. Sekundarklasse sowie nach Ende der 2. Sekundarklasse entscheidet die örtliche Schulleitung. Erste Rekursinstanz ist der Bezirksschulrat.
Schulzeugnis
Der schulische Leistungsausweis für die bilinguale Sek erfolgt auf dem kantonal gültigen Zeugnisformular. Die Leistungsmessungen (Prüfungen) der Schülerinnen und Schüler der bilingualen Sek entsprechen denjenigen der «Norm»-Sekundarschulklassen.
Dem Schulzeugnis wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die bilinguale Sek in einigen Sätzen erläutert und die Angehörigkeit zur bilingualen Sek ausgewiesen ist. Zusätzliche Leistungsausweise, z. B. Sprachzertifikate, werden separat dokumentiert.