Beschwerden sind immer ein Anzeichen für die Unzufriedenheit mit einer Leistung und Verhalten der Schule. Es ist dabei völlig offen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist oder nicht. Oft entsteht die Unzufriedenheit aufgrund verschiedener Standpunkte oder mangelnder Kommunikation.
Die sek eins höfe nimmt Beschwerden ernst und steigert in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die
Qualität laufend. Unzufriedenheiten werden konstruktiv angegangen. Alle Partner sind verpflichtet, ihren Teil zur Problemlösung beizutragen.
Verständnisprobleme und Beschwerden werden prinzipiell zuerst mit der betroffenen Person besprochen und geklärt. Kann ein Problem nicht gelöst werden, ist die Schulleitung zuständig.
Unter Beschwerde verstehen wir eine schriftliche oder mündliche Unzufriedenheitsäusserung, die vonseiten der Schülerinnen oder Schüler, Eltern oder weiteren Anspruchspartnern vorgebracht und an die Mitarbeitenden
der sek eins höfe gerichtet wird. Der Begriff Beschwerde wird nicht im juristischen Sinne verwendet.